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Nicht-Ausscheiden eines Angebotes stellt keine Willenserklärung dar

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2008/15RPA 2008, 116 Heft 2 v. 1.4.2008

BVA, 01.02.2008, N/0127-BVA/08/2007-25

BVergG § 322 Abs 2 Z 1

Die Antragstellerin möchte wie gesagt das Nicht - Ausscheiden des Angebots der A*** als sonstige Festlegung während der Verhandlungsphase und damit als gesondert anfechtbare Entscheidung verstanden wissen. Sie ficht damit ein Unterlassen an.

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