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Ein mit einem behebbaren Mangel behaftetes Angebot darf erst nach unterbliebener bzw erfolgloser Mängelbehebung ausgeschieden werden

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2008/11RPA 2008, 53 Heft 1 v. 1.2.2008

BVA, 31.01.2008, N/0107-BVA/14/2007-60

BVergG 2006 § 126 Abs 1, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7

Der dem Angebot des Antragstellers beigelegte Vadiumsnachweis hat lediglich in einem Punkt nicht dem vorgegebenen Ausschreibungsmustertext entsprochen, da der Antragsteller die im Mustergarantietext in Pkt 2 enthaltene Wortfolge „innerhalb von 3 Tagen“ durch die Wortfolge „innerhalb von 3 Bankwerktagen“ ersetzt hat. Die Bankgarantie des Antragstellers ist allerdings insofern mangelhaft, als der Antragsteller entgegen der Regelung des § 106 Abs 1 BVergG, der zufolge sich ein Bieter bei der Erstellung des Angebotes an die Ausschreibungsunterlagen zu halten hat, im beschriebenen Punkt vom vorgegebenen Ausschreibungstext abgewichen ist.

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