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LIEBE LESERINNEN UND LESER!

EditorialRPA 2005, 321 Heft 6 v. 1.2.2006

Mit 1.2.2006 ist das neue Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) in Kraft getreten1)1)Diese Ausführungen gehen davon aus, dass die verfassungsrechtlich notwendige Zustimmung der Länder zeitgerecht erfolgt, um eine rechtzeitige Kundmachung zu ermöglichen. Dies war im Zeitpunkt des Verfassens dieses Editorials jedoch noch nicht mit 100% iger Sicherheit beurteilbar.. Ende Jänner wurde es insofern noch spannend, als die erforderlichen Zustimmungserklärungen der Bundesländer nur sehr spärlich „eingetrudelt“ sind. Aus Rechtsanwendersicht ist ärgerlich, dass es faktisch keinerlei Zeitraum zwischen der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten gibt. Eine kleine „Milderung“ gibt es, als ein Teil der Bestimmungen erst mit 1.1.2007 in Kraft treten wird.

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