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BVA: AUSSETZUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG WEGEN ABSOLUTER NICHTIGKEIT EINER MIT EINSTWEILIGER VERFÜGUNG UNTERSAGTEN ZUSCHLAGSERTEILUNG NICHT NÖTIG

JudikaturRAIMUND MADLRPA 2005, 299 Heft 5 v. 1.12.2005

BVergG 2002 § 100 Abs 2, BVergG 2002 § 132 Abs 2, BVergG 2002 § 132 Abs 3, BVergG 2002 § 171 Abs 1, BVergG 2002 § 171 Abs 7

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