vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: ANWENDBARKEIT DER SEKTORENRICHTLINIE ABHÄNGIG VON BEZIEHUNG ZWISCHEN AUSGEÜBTER SEKTORENTÄTIGKEIT UND BEABSICHTIGTEM AUFTRAG

JudikaturMICHAEL BREITENFELDRPA 2005, 250 Heft 4 v. 1.9.2005

Art 2 Abs 2 RL 93/38/EWG , BVergG 2002 § 120 Abs 2 Z 3, BVergG 1997 § 85 Abs 2 Z 3

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte