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BVA: WIDERRUF MIT NACHPRÜFUNGSANTRAG AUF NICHTIGERKLÄRUNG BEKÄMPFBAR

JudikaturROBERT ERTLRPA 2005, 180 Heft 3 v. 1.7.2005

BVergG 1997 § 56 Abs 1, BVergG 1997 § 113 Abs 3, BVergG 1997 § 115 Abs 4

Nach Widerruf einer Ausschreibung ist grundsätzlich mit einem auf Nichtigerklärung des Widerrufs gerichteten Nachprüfungsantrag und nicht mit einem Feststellungsantrag gemäß § 113 Abs 3 BVergG 1997 vorzugehen.

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