vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BVA: AUSSETZUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG DENKUNMÖGLICH

JudikaturRAIMUND MADLRPA 2004, 259 Heft 4 v. 1.10.2004

BVergG 2002 § 20 Z 13 a, BVergG 2002 § 100, BVergG 2002 § 132 Abs 1, BVergG 2002 § 171 Abs 4

Wurde die vom Auftraggeber getroffene Zuschlagsentscheidung den Bietern bereits zur Kenntnis gebracht, ist diese Handlung abgeschlossen, sodass ihre Aussetzung durch einstweilige Verfügung denkunmöglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte