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BVA: ERHÖHTER BESTANDSCHUTZ VON ZUSCHLAGSKRITERIEN AUCH IM VERHANDLUNGSVERFAHREN

JudikaturGUNTER ESTERMANNRPA 2004, 255 Heft 4 v. 1.10.2004

BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 21 Abs 3, BVergG 2002 § 64, BVergG 2002 § 99, BVergG 2002 § 165

Die in einem Verhandlungsverfahren nach Abgabe der Erstangebote erfolgte Änderung der Zuschlagskriterien ist unzulässig, auch wenn den Bietern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Angebote unter Berücksichtigung der geänderten Kriterien anzupassen.

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