Die Rechtstatsachen und der Rechtsrahmen
Der nachfolgende Beitrag stellt in zwei Teilen die wesentlichen Entwicklungen des Vergaberechts der letzten beiden Jahren innerhalb der Europäischen Union dar. Dabei geht er im ersten Teil nicht nur darauf ein, inwieweit die ökonomischen Ziele des EG-Vergaberechts erreicht sind (unter II). Er widmet sich vor allem auch den Aktivitäten des Gemeinschaftsgesetzgebers, die auf eine Verbesserung des europäischen Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge zielen (unter III). Der zweite Teil seiner Darstellung, der in einem der nächsten Hefte der NZBau erscheinen wird, widmet sich der Rolle, die die Gemeinschaftsgerichte in den Jahren 2001 und 2002 bei Weiterentwicklung des EG-Vergaberechts gespielt haben.