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BVA

RechtsprechungMichael EtlingerRPA 2002, 96 Heft 2 v. 1.4.2002

Eine lediglich auf Zahlen beruhende Vergabeentscheidung des Auftraggebers ohne detaillierter verbaler Darstellung für dessen Gründe ist mit den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (§ 50 iVm § 53 BVergG) nicht vereinbar.

BVA, 15.02.2002, N 134/01-37
Bundesstraße B 311/Wiener Südrandstraße

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