Zusammenfassung: Der BKS befasste sich in der Entscheidung mit der Frage der Trennung von Werbung und Programm und in welcher Form diese zu erfolgen hat. Er prüfte, wie ein Trenner auszusehen hat, wann eine Fernsehserie vorliegt und welche Regeln hierbei für Product Placement relevant sind.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 ORF-G; § 14 Abs 5 ORF-G