Zusammenfassung: Der BKS befasste sich in der Entscheidung mit der Werbung in einer ORF-Koproduktionssendung (Wetten dass), wo Reklame für die deutsche Sporthilfe gemacht wurde.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 ORF-G
Zusammenfassung: Der BKS befasste sich in der Entscheidung mit der Werbung in einer ORF-Koproduktionssendung (Wetten dass), wo Reklame für die deutsche Sporthilfe gemacht wurde.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 ORF-G