Zusammenfassung: Der Beitrag enthält nachträgliche Anmerkungen des Verfassers zu dem in RfR-Heft Nr.1-2/ 2008 erschienenen Artikel "Der Schutz des ausübenden Künstlers nach TRIPS". Die darin im Anhang angeführte Liste der Mitgliedstaaten des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen wird nun um die Kundmachung BGBl III 2008/33 ergänzt.