Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer Beschwerde setzt die Konkretisierung der verletzten wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen voraus.
Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 1 Z 1 lit d ORF-G
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Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer Beschwerde setzt die Konkretisierung der verletzten wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen voraus.
Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 1 Z 1 lit d ORF-G
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