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BKS 06.09.2004, 611.930/004-BKS/2004 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2006, 45 - 46 Heft 3 und 4 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer Beschwerde setzt die Konkretisierung der verletzten wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen voraus.

Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 1 Z 1 lit d ORF-G

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