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BKS 31.03.2005, 611.935/0001-BKS/2005 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2006, 46 - 47 Heft 3 und 4 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Der BKS nimmt zur Beschwerdebefugnis bei Berichten über den drohenden Konkurs des Beschwerdeführers Stellung und erläutert, dass dieser keinen Rechtsanspruch auf Unterlassung von Gegendarstellungen besitzt.

Rechtsgrundlagen: § 4 ORF-G; § 36 Abs 1 Z 1 lit a ORF-G; § 36 Abs 1 Z 1 lit d ORF-G

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