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BKS 10.10.2001, 611.901/005-BKS/2001 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2006, 14 - 16 Heft 1 und 2 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Auch bei der Veröffentlichung von Stellungnahmen ist auf die gebotene Meinungsvielfalt Bedacht zu nehmen; die Meinungsvielfalt erfordert aber nicht die Einladung von Vertretern aller Interessensvertretungen zu einer Fernsehdiskussion über eine politische Frage. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Präsenz in einer bestimmten Fernsehsendung.

Rechtsgrundlagen: § 4 ORF-G

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