Zusammenfassung: Die Zurverfügungstellung von Sendezeit für eine Fernsehansprache des Bundeskanzlers " an die Nation" steht mit der Staatsunabhängigkeit des ORF in Einklang und verletzt den Programmauftrag nicht .
Rechtsgrundlagen: § 4 ORF-G; § 13 ORF-G; § 17 ORF-G; § 25 ORF-G