Zusammenfassung: Die Autorin kommentiert ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser die Qualifikation eines Mahnschreibens des Bundeskanzleramts nach dem VerwGesG als Bescheid ablehnte.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 VerwGesG; Art 131 Abs 1 B-VG
Zusammenfassung: Die Autorin kommentiert ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser die Qualifikation eines Mahnschreibens des Bundeskanzleramts nach dem VerwGesG als Bescheid ablehnte.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 VerwGesG; Art 131 Abs 1 B-VG