Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Entwicklungsgeschichte des Römer Leistungsschutzabkommens und erläutert, welchen Stellenwert dieses Abkommen bei der Interpretation des Urheberrechts einnimmt. In diesem Zusammenhang erläutert Dittrich auch die Auslegung des Tatbestandselements der " zu Handelszwecken hergestellten Schallträger" und nimmt zur Zulässigkeit der Zweithandverwertung Stellung.