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BKS 25.06.2002, 611.905/005-BKS/2/02 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2003, 34 - 36 Heft 1 und 4 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Die Bewerber um die Stelle des ORF-Generaldirektors besitzen keine Anspruch auf persönliche Anhörung in einem Hearing. Der BKS ist zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Bestellung von Stiftungsräten nicht legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 1 ORF-G; § 20 Abs 1 ORF-G; § 20 Abs 3 ORF-G; § 35 Abs 1 ORF-G

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