Zusammenfassung: Die RFK betont die gebotene Wahrung der Stellungnahmerechte des Betroffenen bei der Berichterstattung über den Verdacht eines Finanzvergehens und hebt die Begründungspflicht beim Ersuchen um Kontaktaufnahme hervor.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG