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EGMR 21.09.2000, BeschwNr 32.240/96 (Tele 1 Privatfernsehgesellschaft mbH vs Austria) (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2000, 94 - 98 Heft 3 und 4 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Sofern die Programmverbreitung über Kabel eine taugliche Alternative darstellt, kann die Untersagung der terrestrischen Ausstrahlung eines Fernsehprogramms in einem Bundesland keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit eines Privatveranstalters begründen.

Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; BVG-Rundfunk

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