Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht am Beispiel der Beschlussfassung über die Regierungsvorlage zum RFG 1974 im Verfassungsausschuss, welche Rechtsfolgen Verletzungen der NR-Geschäftsordnung im Zuge des Abstimmungsprozesses nach sich ziehen. Resümierend vertritt er die Ansicht, dass die ausschließliche Abstimmung über den Arbeitsbehelf des Unterausschusses und die unterlassene Abstimmung über die Regierungsvorlage selbst nur als Missachtung einer Ordnungsbestimmung zu qualifizieren ist, die die Aufhebung des RFG nicht rechtfertigen könnte.