Das BMF hat sich in einer Anfragebeantwortung mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gebühren für die Nutzung von Grab- und Urnenstätten, die von einer mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Kapitalgesellschaft an Privatpersonen vorgeschrieben werden, befasst.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.