Mit der WGG-Nov 2019 wurde klargestellt, dass PV-Anlagen zum steuerbefreiten Nebengeschäftskreis von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach § 7 Abs 3 Z 4 WGG zählen. Fraglich war, ob die Einspeisung in das öffentliche Netz geschäftskreisschädlich ist.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.