Ein gemeinnütziger Sportverein hielt eine Beteiligung an der Sportmanagement GmbH, die nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert war (Vorliegen einer Organschaft).
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.