Eine Gemeinde stellt für ihre Einwohner Erneuerbare Energie (EE)-Anlagen zur Verfügung. Dafür erhält sie Subventionen, die 75 % der förderfähigen Kosten der Anlagen abdecken. Die restlichen 25 % werden von den Liegenschaftseigentümern als Eigenbeteiligung aufgebracht.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.