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Keine Mehrwertsteuerpflicht einer Gemeinde bei Lieferung von EE-Anlagen

Steuer-RadarUmsatzsteuergesetzAufsatzNatascha Stornig-WisekRFG-SRa 2023/14RFG-SRa 2023, 111 Heft 3 v. 17.8.2023

Eine Gemeinde stellt für ihre Einwohner Erneuerbare Energie (EE)-Anlagen zur Verfügung. Dafür erhält sie Subventionen, die 75 % der förderfähigen Kosten der Anlagen abdecken. Die restlichen 25 % werden von den Liegenschaftseigentümern als Eigenbeteiligung aufgebracht.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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