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Erlöschen des Baurechts

Steuer-RadarBaurechtAufsatzTuba KandönmezRFG-SRa 2023/10RFG-SRa 2023, 57 Heft 2 v. 26.5.2023

Im Baurechtsvertrag haben die Vertragsparteien lediglich klarstellend festgehalten, dass bei Erlöschen des Baurechts die in § 9 Abs 1 Satz 1 BauRG angeordnete Rechtsfolge des Eigentumsübergangs am Bauwerk an den Grundeigentümer greift.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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