In dieser Entscheidung hat das BFG unter Verweis auf EuGH-Rsp (Rs VLNTO, Rs Landkreis Potsdam-Mittelmark, Rs Gmina Ryjewo) erneut bestätigt, dass eine (positive) Vorsteuerkorrektur nach einer Ausgliederung einer Liegenschaft von einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) an eine Nachfolgegesellschaft möglich ist (siehe auch BFG 28.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.