Im gegenständlichen Verfahren hat die Betreiberin eines Parkplatzes eine "Kontrollgebühr" in Höhe von rund Euro 70,- erhoben, wenn Kraftfahrer gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der verwalteten Parkplätze verstoßen haben (zB Fehlen eines gültigen Parkscheins, Zahlung einer zu niedrigen Gebühr,.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.