Bei Einnahmen, die eine Gemeinde aus der Zurverfügungstellung von Reinigungskräften an die Bezirkshauptmannschaft bzw an das Landespolizeikommando lukriert, handelt es sich nach der Rsp des BFG um umsatzsteuerbare und -pflichtige Umsätze.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.