Eine gemeinnützige Bauvereinigung nach dem WGG beabsichtigte die Veräußerung von Teilflächen eines ihrer Grundstücke an eine Gemeinde. Im Gegenzug war von der Bauvereinigung der Ankauf von der Gemeinde gehörenden Grundstücken geplant.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.