Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag befasst sich mit der Verfassungskonformität der unmittelbaren Regelung des Finanzausgleichs durch private sowie öffentlich-rechtliche Verträge. Wie ist die Verschiebung des finanziellen Aufwands zwischen den Gebietskörperschaften unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu sehen?
Rechtsgrundlagen: Art 15a B-VG; §§ 2 ff F-VG