Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der steuerlichen Behandlung eines Grundstücks im Hinblick auf die Ermittlung des Wertes, der Bewertung von Miet- und Pachterlöse und der Berücksichtigung von Drittkosten, die der Körperschaft öffentlichen Rechts entstanden sind.
Rechtsgrundlagen: USt-Wartungserlass 2009; § 2 Abs 3 UStG