Art 4 Abs 1 6.MwSt-RL
Der EuGH prüfte, ob Tätigkeiten der Außenwerbung durch Unterorganisationen einer politischen Partei als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft werden können.
Art 4 Abs 1 6.MwSt-RL
Der EuGH prüfte, ob Tätigkeiten der Außenwerbung durch Unterorganisationen einer politischen Partei als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft werden können.