Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Änderung der Verhältnisse iSd § 12 Abs 11 UStG nach außen erkennbar sein muss.
Rechtsgrundlagen: UStR; § 12 Abs 11 UStG
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Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Änderung der Verhältnisse iSd § 12 Abs 11 UStG nach außen erkennbar sein muss.
Rechtsgrundlagen: UStR; § 12 Abs 11 UStG
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