Zusammenfassung: Der UFS befasste sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen man von einer unternehmerischen Betätigung bei der Nachmittagsbetreuung von Kindergarten- und Volksschulkindern ausgehen kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG
Zusammenfassung: Der UFS befasste sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen man von einer unternehmerischen Betätigung bei der Nachmittagsbetreuung von Kindergarten- und Volksschulkindern ausgehen kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG