Zusammenfassung: Das BMF stellt fest, dass ein Landesfeuerwehrverband keine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 2 Z 3 KStG
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Zusammenfassung: Das BMF stellt fest, dass ein Landesfeuerwehrverband keine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 2 Z 3 KStG
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