Die Strahlenzulage des Personals eines Ambulatoriums für radiologische Untersuchungen ist grds eine steuerfreie Gefahrenzulage nach § 68 EStG. Allerdings ist die Angemessenheit der Höhe nach zu prüfen. Eine Infektionszulage wurde nicht anerkannt. - VwGH 30. 6. 2026, Ra 2026/15/0010.

