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VwGH: Rückstellung im falschen von mehreren Betrieben

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2026/442RdW 2026, 566 Heft 8 v. 13.8.2026

Wurde eine Rückstellung dem Grunde nach zu Unrecht gebildet, ist eine Wurzelberichtigung anzunehmen, aber die gewinnerhöhende Auflösung in einem Folgejahr ausgeschlossen. - VwGH 3. 6. 2026, Ra 2025/15/0103.

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