RL (EU) 2015/849 idF RL (EU) 2018/843 : Art 31
Nach der 4. Geldwäsche-RL haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die Treuhänder Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts vorlegen, aufbewahren und zugänglich machen. Dies gilt auch für andere

