IO: § 252
ZPO: §§ 527, 528
Die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten auch im Insolvenzverfahren (§ 252 IO). Ein Revisionsrekurs ist daher jedenfalls unzulässig, wenn der angefochtene Be-
IO: § 252
ZPO: §§ 527, 528
Die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO gelten auch im Insolvenzverfahren (§ 252 IO). Ein Revisionsrekurs ist daher jedenfalls unzulässig, wenn der angefochtene Be-
