Der Risikoausschluss des vorliegenden Art 5.B lit b BW 1/75 ua für den Verlust der versicherten Sachen durch "Diebstahl" umfasst auch jeden Einbruchsdiebstahl. OGH 24. 6. 2026, 7 Ob 62/26g.
Der Risikoausschluss des vorliegenden Art 5.B lit b BW 1/75 ua für den Verlust der versicherten Sachen durch "Diebstahl" umfasst auch jeden Einbruchsdiebstahl. OGH 24. 6. 2026, 7 Ob 62/26g.
