vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leitungswasserversicherung: 72-Stunden-Klausel - "Bewohnen beziehungsweise Benutzen"

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2026/395RdW 2026, 514 Heft 8 v. 13.8.2026

Es ergibt sich für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer eindeutig, dass der in Art 5.2. AWB verwendete Begriff "beziehungsweise" als Hinweis auf ein alternatives Tatbestandsmerkmal zu verstehen ist. Demnach verlangen die vorliegenden Versicherungsbedingungen entweder ein "Bewohnen" oder ein "Benutzen" der Baulichkeit, widrigenfalls den Versicherungsnehmer die Verpflichtung trifft, bei einer länger als 72 Stunden dauernden Abwesenheit alle wasserführenden Anlagen abzusperren. OGH 24. 6. 2026, 7 Ob 80/26d.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte