Die EU wird von Kleinsendungen aus Drittstaaten überschwemmt; für das Jahr 2025 werden diese auf 5,8 Mrd (!) geschätzt, mehr als 90 % davon stammen aus China.1 Auf diese Explosion gilt es zu reagieren, weshalb auch der österreichische Ministerrat eine "Paketabgabe für Drittstaatspakete" zum Schutz des stationären Handels beschloss.2 Rein national stößt eine solche Paketabgabe aber auf EU-rechtliche Schranken; denn nur auf Drittlandsware bezogen, würde sie Waren aufgrund ihres Eintritts ins Gemeinschaftsgebiet belasten und als "Abgabe zollgleicher Wirkung" gegen Unionsrecht verstoßen. In den Bereichen der Zollunion oder der gemeinsamen Handelspolitik liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei der EU (vgl Art 3 und Art 28 AEUV).

