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Weniger Pakete wegen Paketsteuer & Zoll?

EditorialUniv.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Sektionschef im BMFRdW 2026/390RdW 2026, 509 Heft 8 v. 13.8.2026

Die EU wird von Kleinsendungen aus Drittstaaten überschwemmt; für das Jahr 2025 werden diese auf 5,8 Mrd (!) geschätzt, mehr als 90 % davon stammen aus China.11Vgl zB Handelsverband, Stellungnahme zur Geplanten Paketabgabe, 30. 4. 2026. Auf diese Explosion gilt es zu reagieren, weshalb auch der österreichische Ministerrat eine "Paketabgabe für Drittstaatspakete" zum Schutz des stationären Handels beschloss.22Die zudem der Gegenfinanzierung der USt-Senkung auf 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel dienen soll, Vortrag Ministerrat vom 14. 1. 2026, 37/11. Rein national stößt eine solche Paketabgabe aber auf EU-rechtliche Schranken; denn nur auf Drittlandsware bezogen, würde sie Waren aufgrund ihres Eintritts ins Gemeinschaftsgebiet belasten und als "Abgabe zollgleicher Wirkung" gegen Unionsrecht verstoßen. In den Bereichen der Zollunion oder der gemeinsamen Handelspolitik liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei der EU (vgl Art 3 und Art 28 AEUV).

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