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Sanierungsplan: Beendigung/Einstellung der Überwachung - Rechtsmittel

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/247RdW 2026, 327 Heft 5 v. 13.5.2026

IO: §§ 157d, 157e, 157f

Von Beendigung wird bei einem positiven Abschluss der Überwachung gesprochen, dh der Erfüllung des Sanierungsplans; von der Einstellung bei dessen Scheitern, insb auch bei einem vorzeitigen Abbruch der Überwachung (ErläutRV 612 BlgNR 24. GP 26).

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