Art 3 Buchst g und j iVm Art 10 Abs 2 RL 2008/48/EG (VerbraucherkreditRL) idF RL (EU) 2021/2167 steht der Aufnahme von Klauseln in Verbraucherkreditverträge entgegen, die die Anwendung des Zinssatzes nicht nur auf den "Gesamtkreditbetrag" (= Kreditauszahlungsbetrag; vgl Rs C-377/14, RdW 2016/306), sondern auch auf Beträge vorsehen, die zur Begleichung der mit dem Kredit verbundenen Kosten verwendet werden und daher zu den Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher gehören (hier: Verwendung eines Teils des geliehenen Betrags zur Zahlung einer "freiwilligen" Kreditversicherung - Anwendung des Zinssatzes auch auf die Versicherungsprämie). EuGH 23. 4. 2026, C-744/24, Bank Polska Kasa Opieki; zu einem polnischen Vorabentscheidungsersuchen.

