Die nicht steuerbare Substanzauszahlung nach § 27 Abs 5 Z 8 EStG erfordert auch bei ausländischen Stiftungen die laufende Führung eines Evidenzkontos mit dem Ausweis der richtigen Werte iSd § 15 Abs 3 Z 1 EStG sowie den Nachweis des "maßgeblichen Wertes". - VwGH 18. 11. 2025, Ra 2023/13/0027.

