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Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bei Wohnsitz in der Slowakei

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/209RdW 2026, 272 Heft 4 v. 10.4.2026

KBGG: § 2 Abs 1 Z 4

VO (EG) 883/2004 : Art 67

Beim österreichischen Kinderbetreuungsgeld - sowohl in der pauschalen als auch in der einkommensabhängigen Variante - handelt es sich um eine zu koordinierende Familienleistung iSd Art 1 lit z und Art 3 Abs 1 lit j VO (EG) 883/2004 sowie der Durchführungsverordnung VO (EG) 987/2009 . Zuständig für die Erbringung und damit auch für einen allfälligen Export von Familienleistungen nach Art 67 VO (EG) 883/2004 ist jener Mitgliedstaat, dessen Rechtsvorschriften gem Art 11 ff VO (EG) 883/2004 anwendbar sind. § 2 Abs 1 Z 4 KBGG, wonach für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld der Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben müssen, wird im Anwendungsbereich der Verordnung durch deren Koordinierungsregeln überlagert (vgl Art 7 VO [EG] 883/2004 ["Aufhebung der Wohnortklauseln"]; vgl OGH 30. 7. 2019, 10 ObS 45/19v). Der Anspruch darf in diesem Fall weder dem Grunde noch der Höhe nach von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden.

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